Beschluss der Kirchenverwaltung St. Wolfgang vom 27.03.2023
Die Kirchenverwaltung nimmt zur Kenntnis, dass laut Aussage der Karmelitenprovinz
– der Seelsorgevertrag bei nächstmöglicher Kündigung durch die Provinz der Karmeliten zum 31. Juli 2024 endet;
– zum selben Zeitpunkt die liturgische Nutzung der Kirche endet.
– unsere fehlende Zustimmung zu einer sofortigen Profanierung den Verkauf des Gesamtensembles nicht gefährdet.
Unter diesen neuen Voraussetzungen bleibt die Kirchenverwaltung dabei, den Seelsorgevertrag nicht vorzeitig aufzuheben, um der Pfarrei die Möglichkeit der liturgischen Nutzung wenigstens bis zum Ende des Seelsorgevertrags einzuräumen. Bis zu diesem Zeitpunkt (31.07.2024) wird eine Zustimmung zur Profanierung abgelehnt
Dieser Beschluss kann an den PGR, an den Bischof, an die Karmeliten und an die Presse weitergegeben werden.
Beschluss des Pfarrgemeinderates St. Wolfgang vom 28.03.2023
Der PGR stimmt in seiner Sitzung am 28.03.2023 dem Beschluss der Kirchenverwaltung vom Vortag zu.