Messintention
Was tun, wenn wir in Ihrem Anliegen in der heiligen Messe beten sollen?
Grundsätzlich nimmt der Priester jedes Anliegen in das heilige Messopfer mit auf – natürlich umsonst. Seit Jahrhunderten hat sich jedoch der Brauch herausgebildet, sein persönliches Anliegen in die Bitten bei der Messe einzufügen, dafür spendete man für die Armen, man nennt dies Stipendium und es ist mit einem besonderen Messanliegen (Messintention) verbunden.
Die Höhe des Messstipendiums ist mit fünf Euro festgelegt, es fließt in die Kirchenkasse für die Ausgaben der Kirche (Heizung, Strom, Blumen, usw.).
Sie können also im Pfarrbüro Ihr Anliegen nennen, dessen bei einer bestimmten heiligen Messe in besonderer Weise gedacht wird, oft für einen lieben Verstorbenen an seinem Todestag. Diese Messe wird in einer der Kirchen der Pfarrei St. Wolfgang gefeiert oder in die Mission weitergeleitet. Übrigens muss die Intention nicht immer nur für Verstorbene lauten, es gibt auch ein persönliches Anliegen. Die Messintention wird im Pfarrbrief bei der jeweiligen Messe angegeben. Sinnvoll wäre es, wenn Sie bei dieser heiligen Messe mit dabei sein und mitbeten könnten.
Die neuen, strengen Datenschutzbestimmungen verlangen von uns, dass Sie bei der Bestellung einer heiligen Messe ein Formblatt unterschreiben, damit wir den Namen des Messbestellers (also Ihren Name) im Pfarrbrief veröffentlichen dürfen.
Stiftsmesse
Viele wollen, dass nach ihrem Sterben für sie gebetet wird und wünschen einen Stiftsgottesdienst an ihrem (späteren) Todestag. Sie sind sich aber nicht sicher, ob ihre Erben auch so denken oder sie haben keine engeren Angehörigen mehr. Dem Verlangen nach einem Gebet liegt der sinnvolle Gedanke zugrunde, dass sich die Kirche als eine große Gemeinschaft versteht, die auch der Tod nicht trennen kann. Wir bitten für sie, und sie bitten für uns bei Gott.
Sprechen Sie mit dem Herrn Pfarrer, wenn Sie eine Stiftsmesse haben wollen. Dann werden wir nach Ihrem Tod 20 Jahre lang jährlich in einer heiligen Messe in Ihrem Anliegen beten.