Wahl zur Kirchenverwaltung
Zur Kirchenverwaltungswahl sind alle Wahlberechtigten der Pfarrei (katholisch, hier Hauptwohnsitz, mind. 18 Jahre) herzlich eingela-den. Die Wahlberechtigten haben sechs Stimmen und können je-dem/-r Kandidaten/-in nur eine Stimme geben (keine Häufelung). […]