Sie leben in zweiter Ehe und möchten zu den Sakramenten gehen.

Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein Ideal, es wird leider oft nicht erreicht. Die wiederverheirateten Geschiedenen sind am Empfang der Sakramente gehindert, da ihr Lebensstand objektiv im Widerspruch zu jenem Bund steht, der in der Eucharistie sichtbar wird, dem unauflösbaren Bund zwischen Christus und seiner Kirche. Das klingt für viele enttäuschend, sie fühlen sich ausgegrenzt- Diese Gesetzeshärte bestraft sie ein zweites Mal.

Doch erteilte die Kirche eine generelle Zulassung für alle, würde dadurch die Unauflöslichkeit der Ehe verdunkelt. Es ist Falschinformation, Wiederverheiratete seien aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen. Sie haben nach wie vor ein Heimatrecht in der Kirche, sie gehören zu uns.

Doch welche Auswege gibt es? Zunächst sollte man bei einem kirchlichen Ehegericht prüfen lassen, ob die erste Ehe gültig war. Dann ist es ein Unterschied, ob jemand durch eigene Schuld eine Ehe zerstört hat oder deren Opfer war. Es muss der Einzelfall geprüft werden, um nicht unterschiedslos auszuschließen und unterschiedslos zuzulassen.

Darum kommen Sie zum Pfarrer und sprechen Sie mit ihm. Es wird sich bestimmt eine Lösung ermöglichen. Jedenfalls soll die Kirche eine barmherzige sein, auch Jesus ging mit gescheiterten Schicksalen mild um.